Im Westen charakterisieren wir Christen uns gerne als Kinder der Freiheit und setzen uns so von einem unterdrückenden Islam ab. Doch so einfach ist das nicht. Ein Blick in die eigene Geschichte lässt uns bescheidener werden.
Einleitung:
Paradoxie: Im Westen charakterisieren wir Christen uns gerne als Kinder einer freien Kultur und empfehlen uns den Muslimen als Vorbilder: Wir lieben und wir pflegen das freie Wort, wir führen unsere Konflikte in offener Diskussion aus; wir haben sogar gelernt, religiöse Differenzen in aller Offenheit auszutragen. Gewaltfreiheit und gegenseitiger Respekt sind dabei immer Ehrensache. Die Redefreiheit oder Meinungsfreiheit lässt sich definieren als die Freiheit der Menschen, sich unzensiert und uneingeschränkt zu äußern, also mündliche, schriftliche, bildliche oder künstlerische Äußerungen zu tätigen. Meinungsfreiheit gilt als Synonym für die Freiheit, Information oder Ideen anderen mitzuteilen, zu suchen oder zu empfangen, unabhängig vom verwendeten Medium. Allerdings stößt diese gerühmte Meinungsfreiheit auch oft an fragwürdige Grenzen.
Wir kennen nämlich nicht nur die gesetzlich geregelten, in der Regel unbestrittenen Grenzen. Sie verbieten die Beleidigung und die lügenhafte Verunglimpfung Dritter, die Weitergabe von staatlicherseits als geheim geltenden Informationen, die verletzende Kritik von Personen öffentlicher Ordnung und Politik. Sie erzwingen die Einhaltung von Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes, sie untersagen unlauteren Wettbewerb, der die Ware oder Dienstleistung von Kunden herabsetzt. Dem öffentlichen Schutz unterliegt schließlich die Privatsphäre aller Personen, gleich welchen Geschlechts, Alters und Standes. Alles andere dürfen wir äußern: persönliche Meinungen und wissenschaftliche Überzeugungen, schockierende Phantasien und erotische Vorstellungen, Werturteile über Institutionen und Religionen. Selbst Karikaturen zum öffentlichen Geschehen und über öffentliche Personen sind erlaubt. Je „öffentlicher“ ich agiere, umso weiter wird, wie es scheint, meine Schmerzgrenze nach vorn gerückt. Die Regel der öffentlichen Meinungsfreiheit gilt auch für die Kunst.
So abstrakt summiert erscheint Meinungsfreiheit als das Selbstverständlichste in der Welt. Wir können uns nur wundern, dass das nicht für alle Gesellschaften gilt und nicht für alle Zeiten gegolten hat.
I. Meinungsfreiheit – ein dynamischer Begriff (auch in der Kirche)
1.1 Die Konsenslogik von Gemeinschaften
Wer aber so undifferenziert und objektivistisch über Meinungsfreiheit spricht, hat einen wichtigen Aspekt übersehen. Meindungsfreiheit ist kein statischer Begriff und keine in sich ruhende Angelegenheit, sondern eine sehr komplizierte und differenzierte Regel, die in einer jeden Epoche und in einer jeden gesellschaftlichen Situation neu zu reflektieren ist. Es gibt überhaupt keine Meinungsfreiheit an sich, auch wenn man sie in einem Gesetz festschreiben kann. Gewiss, ohne Meinungsfreiheit ist ein moderner Rechtsstaat nicht mehr denkbar, aber auch dann muss man nicht nur ihre Grenzen kennen, sondern auch wissen, unter welchen Umständen diese Regel wichtig, aktiviert oder bedroht wird. Denken Sie nur an die Dauerdiskussionen um den Datenschutz oder um Antiterrorgesetze. Hier gute Regeln zu finden, ist äußerst kompliziert und erfordert differenzierte politische und anthropologische Diskussionen, vielleicht auf staatlicher Ebene auch Grundkonsense, in die Minderheiten eingebunden sind. Verständlich auch, dass diese Diskussion in Deutschland mit seiner diktatorischen Vergangenheit sensibler geführt wird als in anderen Staaten.
Umso kategorischer hat für unser heutiges Bewusstsein zu gelten: „Es liegt die Befreiung des Menschen darin, dass er denken darf, was wer will und dass er das Recht hat, das, was er denkt, auch öffentlich zu äußern.“ (G. Rohrmoser 2000). 1789 wird das Gut der Redefreiheit in der französischen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. In allen europäischen Epochen lässt sich der Streit um Redefreiheit nachzeichnen. Lange Zeit bleibt er aber auf einen Streit zwischen Gebildeten und Redefähigen beschränkt. Mit Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks (1450) wird die Reichweite der Redefreiheit zur Freiheit der schriftlichen Äußerung dramatische erweitert. In der Reformation erfahren wir die ersten dramatische Konsequenzen. Verständlich also, dass der politische Gedanke der Meinungsfreiheit in der Aufklärung ausdrücklich vorbereitet und formuliert wird. Bekannt ist Voltaires immer wieder zitierter Ausspruch: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Bekannt ist auch – von der Seite der Opfer her betrachtet – G. E. Lessing, der während seiner Auseinandersetzung mit Pastor Götze in Hamburg mit Äußerungsverbot belegt wurde. Er reagierte kreativ, indem er 1779 das Schauspiel „Nathan der Weise“ schrieb und das Verhalten der Intoleranz anprangerte bzw. geradezu hymnisch das Lob der Toleranz besang. Dabei kam die christliche Kirche nicht gut weg: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt.“, lässt Lessing den Patriarchen von Jerusalem sagen.
Historisch beginnt „Meinungsfreiheit“ also als politischer Kampfbegriff. Die Bürger verteidigen ihr Rederecht gegenüber den Fürsten, die es ihnen verbieten. Sofern die Kirchen politische Macht ausüben oder legitimieren werden sie in diese Auseinandersetzung einbezogen. Meinungsfreiheit schützt zunächst also die Interessen der Untergebenen gegenüber den Machthabern. Dabei spielen Erkenntnis und Interessen oft ein kompliziertes Versteckspiel, denn auffallend oft werden diejenigen zu leidenschaftlichen Bekämpfern der Meinungsfreiheit, die in Zeiten ihrer Unterdrückung für sie gekämpft haben. Man sieht das an vielen diktatorischen Regimen des 20. Jahrhunderts, die als linke Bewegungen begannen (s. den Kommunismus, der in Russland zum Stalinismus degenerierte). Man sieht das in der Geschichte der Kirchen. 1553 etwa wird Michael Servetus auf das Beharren Calvins hin in Genf wegen missliebiger Meinungen zur Dreifaltigkeit zum Tod durch Verbrennen verurteilt. Dies geschah, obwohl Servetus nur auf Durchreise war, nach einem Gesetz, das in Genf nicht gültig war, für eine Tat, die in Genf nicht begangen wurde und für eine Person, die der Gewalt Genfs nicht untergeordnet war. Vollzug der Meinungsfreiheit galt als Kapitaldelikt. Die Machthaber versuchten, eine freie Meinungsäußerung auszurotten. Es scheint ein anthropologisches und ein soziologisches Grundgesetz zu sein, das die Logik von Machthabern steuert: Ich spreche hier von der Konsenslogik von Gemeinschaften: Zuwiderlaufende Meinungen, erst recht zuwiderlaufende Meinungsäußerungen gelten als Gefährdung von Gemeinschaft und Sozialwesen. Mit öffentlicher Kritik beginnt politischer Widerstand, beginnen kritische politische Bewegungen, gegebenenfalls Umstürze von unabsehbarem Ausmaß.
Unbestritten ist, dass eine Gemeinschaft oder Gesellschaft nicht ohne einen bestimmten Grundkonsens eine Identität entwickeln, gemeinsames Handeln herausbilden und gedeihlich funktionieren kann. Je unübersichtlicher etwa eine Gesellschaft, umso stärker wächst die Versuchung, die Gedanken, Forderungen und Wirklichkeitsinterpretationen vorzuschreiben. Deshalb wird Rede- und Meinungsfreiheit wird dann oft zum Kampfbegriff nach außen, zur Grundforderung der Kritiker. Wir wollen die Freiheit, uns gegenüber Anderen zu behaupten und diesen Anderen die Meinung zu sagen. Sobald wir schließlich hohe Ziele verteidigen und je mehr Leidenschaft wir in sie investieren, umso schwerer wird es, andere Meinungen gelten zu lassen. Deshalb bilden Kämpfe um Meinungsfreiheit in der Regel auch eine seltsame Asymmetrie aus: Die in ihrer Äußerungsfreiheit bedrohte Minderheit argumentiert in der Regel abstrakt, also im Namen dieses virtuellen Gutes, „Freiheit“ genannt. , in ihrer Redefreiheit bedroht. Die in ihren Inhalten und in ihrem Verhalten bedrohte Mehrheit aber argumentiert in der Regel im Namen von Inhalten. Diese Asymmetrie zwischen Inhalt und formalem Rederecht führt regelmäßig zur konkreten Diskussion, ob eine bestimmte Äußerung erlaubt ist oder nicht.
Das Wichtigste und Effektivste zur Aufrechterhaltung der Meinungsfreiheit ist deshalb nicht eine tolerante Haltung der Individuen, Das Effektivste und deshalb Wichtigste sind eindeutige Methoden und effektive Regeln, die es möglich machen, das Recht individueller oder korporativer Meinungsfreiheit mit der Verteidigung gemeinsamer Interessen oder Grundüberzeugungen und mit dem Erreichen gemeinsamer Ziele zu versöhnen. Meinungsfreiheit ist also kein abstraktes, sondern ein stets umstrittenes Gut, das sich je nach dem Grundkonsens und je nach dem Interessen- oder Interpretationskonflikt, in dem sie sich bewegt, verändert.
1.2 Die Konsenslogik von Kirchen
Genau besehen erweist sich die Konsenslogik christlicher Kirchen als ein kompliziertes Gebilde. Zum einen unterscheidet sie sich grundlegend nach der Eigenart der verschiedenen Kirchen, zum andern (und das ich wichtiger) bilden die Kirchen, soziologisch und kulturtheoretisch gesehen, verschiedenartige Schichten in sich, die zum Teil gegensätzliche Konsenslogiken ausbilden.
(a) Kirchen als Hüterinnen von Religionen:
Diese Grundregel gilt auch für die Religionsgemeinschaften. Zunächst beschränke ich mich mit einigen Vorbemerkungen auf die monotheistischen Religionen und Religionsgemeinschaften. Denn sie zeichnen sich durch einige fundamentale Merkmale auf, die das Problem der Meinungsfreiheit sofort in ein erhitztes, wenn nicht gar ungeliebtes und bedrohtes Stadium treiben.
Von den Religionswissenschaften können wir Folgendes lernen:
– Die (monotheistischen) Religionen reden im Namen Gottes; sie berufen sich auf Offenbarung. Offenbarung aber ist gehorsam anzunehmen; sie dulden keine vorläufigen Meinungen oder Gefühle.
– Die (monotheistischen) Religionen bieten Gesamtinterpretationen von Gott, Welt und Mensch an. Über sie ist nicht vorläufig oder spielerische zu reden. Es geht im buchstäblichen Sinne also ums Ganze und um eine große Tragweite. Verschiedene Auffassungen oder das Pochen auf Meinungsfreiheit geraten da schnell in den Ruch des Unernstes und der subjektiven Willkür.
– Die (monotheistischen) Religionen zeichnen sich wie alle Religionen durch eine hohe Dringlichkeit aus. Dinge sind jetzt zu tun. Gefahren drohen unmittelbar. Das Reich Gottes beginnt hier und jetzt. Da kann nicht mehr lange diskutiert werden.
– Wie Clifford Geertz beschreibt, gehört es zur Strategie der Religionen, dass sie ihre Wirklichkeiten mit größtem Nachdruck betonen, so sehr, dass die Gläubigen die Inhalte für wirklich halten. An dieser Überzeugung hängt die Wirklichkeit einer jeden Religion. Aus diesem Grund kann sie für Meinungsfreiheit nicht zugänglich sein.
– Schließlich leben Religionen von grandiosen Inszenierungen und Imaginationen. Sie sind vorgegeben und es wäre widersinnig, sie dem Druck und der Zerbröselung durch die Freiheit auszusetzen.
(b) Kirchen als Verteidigerinnen der Tradition:
Eine oft übersehen und gerne geleugnete Tatsache ist, dass Kirchen faktisch als Hüterinnen und Verteidigerinnen der Tradition auftreten. Das Christentum an sich gibt es ja nicht. Schon das Neue Testament präsentiert und ein Christentum in sehr verschiedenen Formen. Vergleichen Sie etwa das Markusevangelium mit dem Römerbrief, die Timotheusbriefe mit der Geheimen Offenbarung; vergleichen Sie das Christentum Äthiopiens mit einer Baptistengemeinde in Harlem. Dies gilt in besonderem Maß für sogenannte christliche Kulturen, in denen kulturelle Mentalitäten und Codes mit christlichen durch Jahrhunderte eine intensive Symbiose eingegangen sind. Diese kulturelle Symbiose stellt für die christliche Konsenslogik ein besonderes Problem, zurückhaltender ausgedrückt: eine besondere Herausforderung dar. Kulturelle Eigenarten präsentieren sich oft als Selbstverständlichkeit und ihre Einhaltung empfiehlt sich vielleicht in einer schnelllebigen Epoche, die von Entwurzelung und tiefer Verunsicherung bedroht ist.
(c) Kirchen als hoch organisierte Institutionen:
Im Unterschied zu anderen Religionen hat das Christentum hochorganisierte Institutionen ausgebildet. Sie zeichnen sich aus
– durch eine präzis umrissene normative Grundlage (die Schrift),
– durch verschiedene normierende Traditionen,
– durch eine wohldefinierte Lehre zu vielen religiösen, gesellschaftlichen und individuellen Lebensbereichen, gegenüber denen kontroverse Meinungsäußerungen unvermeidlich sind,
durch eine eindeutige (und einheitlich festgelegte) Organisation mit oft strengen hierarchischen Prinzipien mit der Folge, dass kritische Äußerungen oft mit der Kritik an der Kirchenleitung einhergehen.
– Hinzu kommt, dass sich die Redefreiheit immer auf zwei Foren bezieht, nämlich auf das innerkirchliche Forum, das nur die innerkirchlichen Verhältnisse betrifft und das außerkirchliche Forum, das sich vor den Regeln des Gemeinwesens zu verantworten hat, in dem eine Kirche existiert, z. B. der Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschlands. Zwar würde ich – um Missverständnisse zu vermeiden – schon hier dies klarstellen: auch jedes innerkirchliche Verhalten hat den Rechtsrahmen des allgemeinen Staatswesens zu beachten; es können sich also z.B. für die Gemeinschaft „katholische Kirche“ eigene Regeln ausbilden, die sich darauf ableiten, dass sich in Mitgliede der Kirche zu den Prinzipien dieser Kirche bekennt.
Es bedarf keiner besonderen Begründung, dass sich in diesem komplizierten Gebilde eine Kirche gegenläufige Tendenzen treffen. Dabei spielt die Suche nach Konsens eine große Rolle, aber dies umso mehr, als sich Kirchen in säkularisierten Gesellschaften nicht mehr in der Situation einer selbstverständlichen Weltinterpretation fühlen. Sie sind ständig in Verteidigungs- und Rechtfertigungssituationen; sie bilden entsprechende Strategien aus. Dabei können der prinzipiellen Anspruch auf universale Geltung (und Verständlichkeit) und das Existenz- bzw. Vorteilsinteresse von Kirche immer wieder in Konflikt treten. Oft geht der Konflikt nicht um die Frage, wie der Konsens zu formulieren ist, sondern um die Frage, nach welchen Prinzipien er auszugestalten ist, die gekoppelt mit der fundamentalen Frage ob eine Kirchenleitung automatisch das Definitionsrecht über den Konsens hat.
Auf das eine oder andere komme ich später zurück. Hier möchte ich nur auf einige Gesichtspunkte zur Eigenart von Religionen an sich hinweisen. Sie sollen zeigen, warum die Frage der Meinungsfreiheit in Religionen immer zu schwierigen Situationen und zu schwer entscheidbaren Konflikten führt.
II. Meinungsfreiheit nach außen
Ich beschränkte mich im Folgenden auf die evangelischen Landeskirchen sowie auf die katholische Kirche in Deutschland. Auf die – oft komplizierte – Situation kleinerer Kirchen gehe ich hier nicht ein. Zu ihrer Beurteilung gilt nach meiner Erfahrung eine paradoxe Grundregel: Entstehungsgeschichtlich gesehen sind kleinere kirchliche Gemeinschaften oft das Resultat einer Meinungsfreiheit, die man ihnen verwehrt hat, weshalb sie das Recht auf eigene Meinung oft stark betonen. Andererseits neigen kleinere kirchliche Gemeinschaften aus Gründen sozialer Verunsicherung, eingeschränkter Kommunikationsmöglichkeiten, mangelnder Relevanzerfahrung und dem häufigen Druck größerer Kirchengemeinschaften zur Einschränkung der inneren Meinungsfreiheit. Nach innen wird also verweht, nach außen eingefordert wird. Genau dieses Paradox, bei kleineren Gemeinschaften in profilierter Weise erkennbar, veranlasst mich zur Vermutung, dass in Sachen Meinungsfreiheit nach innen und nach außen unterschiedliche Gesetzmäßigkeiten gelten. Dies gilt natürlich auch für die großen Gemeinschaften. In der katholischen Kirche hat sich die Diskrepanz der beiden Handlungsbereiche während der vergangenen 50 Jahre, insbesondere seit dem Pontifikat Johannes Pauls II. (1978-2005) hat such die Diskrepanz zwischen Innen- und Außenpräsentation, zwischen Innen- und Außenpolitik massiv verstärkt. Deshalb werde ich hier die beiden Perspektiven unterscheiden.
2.1 Historische Hinweise
Ich beschränke mich auf die Römisch-Katholische Kirche:
Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war die katholische Kirche weder demokratischen Prinzipien noch der persönlichen Meinungsfreiheit zugetan. Zumal im 19. Jdt. haben sich die Gegensätze zwischen kirchlichen sich demokratisierenden staatlichen Auffassungen massiv verstärkt. „Antimodernismus“ wurde zum Kennzeichen für die Mentalität einer umfassenden Epoche (1864-1914[Benedikt XV; vgl. aber Antimodernismuseid bis 1964.]). Typisch dafür ist die Nr. 80 der Sätze des Syllabus errorum (Zusammenfassung der Irrtümer) aus dem Jahr 1864, der gegen die Grundthesen der Aufklärung und der beginnenden Moderne Stellung bezieht. Verworfen wird dort die These: „Der römische Bischof kann und soll sich mit dem Fortschritt, mit dem Liberalismus und mit der modernen Kultur versöhnen und anfreunden“ (DS2980). Verworfen werden dort demokratische Prinzipien ebenso wie Prinzipien, die der Gesellschaft eine von der Kirche unabhängige Meinungsbildung zugestehen ebenso wie ein von der Kirche unabhängiges Schulsystem. Dies ist wichtig zu wissen. Dadurch wissen wir nämlich, dass sich Kirche nur auf Druck der öffentlichen Meinung und staatlichen Gesetzgebungen und nur gegen nahhaltigen Widerstand zu offenen Gesellschaftsformen bekannt haben. In einer Zwischenphase galt die sog. Neutralitätsthese. Sie lautet, im Prinzip gebe es keinen Vorzug der Demokratie vor anderen Staatsformen; sie sei aber akzeptabel. Doch die distanzierte Haltung der katholischen Kirche war unbestritten. Kardinal Ottaviani erklärte noch am Vorabend des Konzils in aller Form, das Neue Testament kenne keine Menschenrechte. Das änderte sich erst in den 1960er Jahren, mit der Enyklika Pacem in terris von Johannes XXIII. (1963), die ausführlich von den Menschenrechten handelt, sowie mit dem Konzilsdokument zur Kirche in der Welt von heute. In beiden Dokumenten ist zum ersten Male von Meinungsfreiheit die Rede. Nun wage ich die These: Die Demokratie und ihre Prinzipien werden in der Gegenwart von aktiven Katholikinnen und Katholiken vorbehaltlos als Prinzip eines friedliebenden, friedensfördernden und für uns alle förderlichen Zusammenlebens akzeptiert. Diskutiert wird (zu Recht) höchstens die Frage, welche Prinzipien neben den Menschenrechten als Grundregeln einer demokratischen Gesellschaft mit zu berücksichtigen sind, z.B. das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität.
Umso erstaunlicher ist, wie zurückhaltend in der letzten Auflage des LThK Böckenförde über die Demokratie spricht und bemerkenswert ist, wie warnende und mit wie viel innerer Distanz sich Joseph Ratzinger immer wieder gegenüber der Demokratie geäußert hat. Immer wieder hebt er gegen die Zufälligkeit und Willkürmöglichkeit einer (absolut gedachten) Demokratie hin, so als seien in unseren klassischen Demokratien keine Werte wirksam, und so als sei den Menschen als einer sich selbst bestimmenden Gemeinschaft keinerlei Wahrheits- und keinerlei Wertewille zuzutrauen.
In den vergangenen 60 Jahren haben die deutschen Kirchen in Sachen außerkirchlicher Meinungsfreiheit einen enormen Lernprozess durchlaufen. Dabei haben die Evangelischen Kirchen eine Vorläuferrolle gespielt. Man muss allerdings sehen, dass dieser Lernprozess den Kirchen weitgehend abgezwungen und abgetrotzt werden musste. Deshalb hat sie sich mit den Herausforderungen der Meinungsfreiheit nie restlos versöhnt. Restgruppen haben sich immer noch in einer vor-modernen Mentalität verschanzt (bestimmte kleine Abspaltungen, aber die die Mitglieder der Piusbruderschaft, vgl. Royalisten in Frankreich, die noch lebenden Franco-Anhänger in Italien). Sie finden genügende und reichhaltige kirchliche Dokumente, auf die sie sich berufen können. Dies ist deshalb möglich, weil sich kirchliche Instanzen von dieser Vergangenheit nie konsequent distanziert haben. Ist die Kirche also eine halbherzige Anhängering der freien Meinungsäußerung
2.2 Das kollektive Gedächtnis: Katholizismus als Hort der Unfreiheit
Es muss der katholischen Kirche allerdings zu denken gaben, dass sie im kollektiven Gedächtnis Europas noch immer als Hort der Unfreiheit gilt. Viele Faktoren haben dazu beigetragen, die ich hier nur summarisch aufzählen kann.
(a) Ich beginne mit dem 4. Jahrhundert,
in dem die katholische Kirche des römischen Reichs faktisch zur Staatskirche wurde und begann, sich als Volkskirche zu etablieren, dies auf Grund von zwei Faktoren:
– Die Erbsündentheorie des Augustinus machte die Taufe zur heilsnotwendigen Bedingung für ein glückliches Leben nach dem Tode. Die Akzeptanz kirchliche Überzeugungen (und das Verbot, dagegen zu rebellieren) war also an der ewige Seelenheil gekoppelt. In einem langwierigen Prozess etablierte sich die katholische Kirche zur „Chefideologin“ des römischen Reichs.
– Die Integration der christlichen Botschaft in die philosophische Denkwelt des Hellenismus (genauer: des Platonismus) und die Beförderung der Glaubensentscheidungen („Dogmen“ genannt) zum Teil des allgemein verbindlichen Staatsgesetzes führte zu einer Definitionswut christlicher Wahrheiten und zu einer Überregulierung der Verkündigung. Die Bischöfe verfügten jetzt über ein scharfes Schwert, das über die Reinerhaltung des Glaubens im Sinne der Hierarchie eingesetzt wurde. Jetzt kann man auf Punkt und Komma genau feststellen, was wahr und was falsch ist, was der Kirche schadet und war ihr nützt.
(b) Ich nenne die Auseinandersetzung mit dem Islam zu Zeiten der Reconquistà (insgesamt 8. bis 15. Jh), ferner die Ketzerverfolgung
die die nachfolgenden Jahrhunderte nachhaltig geprägt hat. Ein tiefes Misstrauen gegen alle Andersgläubigen und gegen die eigenen Leute war entstanden. Ab dem 12. Jh. kamen Verfolgungsbewegungen gegen häretische Bewegungen (vor allem von Laien getragen). Innozenz III. (1198-1216) wurde zum Bekämpfer Katharer, Albingenser und Waldenser. 1214 rief er zum 4. Kreuzzug auf, 1215 zum 5. Laterankonzil. Er gilt als Initiator der Inquisition. Man rühmte seine Liebe zur christlichen Wahrheit; zugleich aber verdoppelte der das Gebiet des Kirchenstaates. Macht und Häresieverfolgung waren eine Bündnis eingegangen. Sie mögen fragen: Betriff das nicht die Meinungsfreiheit der Kirche nach innen. Zu antworten ist: diese Unterscheidung war damals nicht bekannt. Buchstäblich alle, auch politische, sozialkritische, medizinische Kritik und Kritik gegen Monarchen konnten als Ketzerei verstanden werden. Die Meinungsfreiheit (nach innen und) nach außen war eingeschränkt und dem Urteil der Kirche bzw. denen unterworfen, denen die kirchliche Hand die missliebigen Frauen und Männer auslieferten. So gesehen ist der Feldzug gegen die Katharer, die auf einer Burg verbrannt wurden, ein Exempel des Schreckens von Kirchenführern, die das freie Wort hassten.
(c) Ich nenne die Zeit der Gegenreformation,
die unter Paul III. [Alessandro Farnese] (1534-1549) zur offiziellen Errichtung der in Rom zentralisierten Inquisition führte. Hier wurde das Bild der neuzeitlichen Unterdrückung von Meinungen perfektioniert und durch seine strenge Moral sanktioniert. Luther wurde schon bei Zeiten exkommuniziert und das Konzil von Trient hatte die eigentlichen Reformanliegen nicht erkannt. Von jetzt an wog das Misstrauen gegen Irrlehre immer mehr. Die Gegenreformation ging mit ihren Inquisitionsverfahren (deren Opfer auch Leute wie Giordano Bruno, Kepler und Galilei wurden) nahezu bruchlos in die Pathologie des Antimodernismus über, der sich aus der Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit (1870) nährte.
(d) Antimodernismus:
In dieser Periode hat die Abschnürung eigener Meinung seine unerträglichen Höhepunkte erreicht. Ich nenne nur die Verbannung des Teilhard des Chardin.Ich nenne auch den Nutzen, den der Protestantismus daraus zog. Mit vielen Gründen konnte er sich jetzt immer als Hort des Wortes, des offenen Schriftstudiums, der paulinischen Redefreiheit präsentieren.
2.3 Christliche Botschaft und Meinungsfreiheit
Ich sagte, dass sich die Kirchen nur widerwillig das Prinzip der Meinungsfreiheitakzeptiert haben. Diese Feststellung mag viele erstaunen, denn dieser Widerwille enspricht m.E. nicht der Grundstimmung vieler Anwesenden. Zudem pflegen wir in der Auseinandersetzung mit Muslimen genau Meinungsfreiheit und demokratische Grundprinzipien für unsere christliche Kultur als selbstverständlich vorauszusetzen. Was ist da passiert und wie ist dieser Widerspruch zu erklären? Ich gebe drei Antworten, die zum Teil miteinander zusammenhängen.
Die erste lautet: Auch das Christentum kannte Epochen, in denen Kirche und Staat in engster Symbiose miteinander lebten. Dies war umso verständlicher, als die christlichen Kernimpulse in sich schon hochpolitisch sind. Deshalb habe ich die Islamkritik noch nie verstanden, die da lautet, der Islam sei eine politische Religion. Natürlich sähe auch das Christentum als Ideal einen Staat, der völlig nach christlichen Prinzipien gestaltet ist und zudem auf die Meinung der christlichen Kirchen hört. Was erwarten wir denn anderes, wenn Kirchenrepräsentanten zum Beispiel zum Kampf für Gerechtigkeit, zur Eindämmung von Kriegen, zur Gewaltlosigkeit oder zum Frieden aufrufen!
Die zweite Antwort lautet: Wir alle, die wir Kinder unserer Zeit sind und deshalb bestimmte Prinzipien in unserer Lebenspraxis akzeptierten, interpretieren unsere religiösen Grundlagen (konkret also: die Schrift) mit erstaunlicher Virtuosität nach diesen Grundlagen, also im Rahmen unseres konkreten Lebenskontextes. Ich erinnere mich noch an meine Jugend, in der ich christliche Mission und die Möglichkeit eines katholischen, nach katholischen Prinzipien regulierten Staats für das Selbstverständlichste der Welt hielt. Ich hielt mich einige Zeit im Spanien Franco auf (1960-61) und fand das dortige System durch und durch christlich. Ein wachsendes demokratisches (und später emanzipatorisches) Bewusstsein schuf mir deshalb keine Glaubenszweifel, sondern änderte meine Interpretation des christlichen Glaubens, eingeschlossen meine Interpretation von dessen biblischen Grundlagen. Diese Beobachtung finde ich bei der Beurteilung muslimischer Überzeugungen sehr wichtig.
Die dritte Antwort lautet: Ich wage die Behauptung, dass wir heute die gesellschaftspolitischen und menschenrechtlichen Grundimpulse der biblischen Botschaft heute besser und angemessener verstehen können als eine Kirchenepoche, die noch intensiv in staatskirchlichen Privilegien und in einem autoritären Gesellschaftsmodell verstrickt war. Mehr noch, ich teile die Auffassung derjenigen, die uns erst auf dem halben Weg zur einer wirklich armen und dienenden Kirchesehen, die das Volk Gottes ernstnimmt und davon ausgeht, dass die Armen und Marginalisierten, die Schwachen und die Anonymisierten endlich ihre Erfahrungen veröffentlichen können müssen. Eine Kirche, der es gut geht, neigt immer zu autoritärem Verhalten. Eine Kirche, die gesellschaftliche Macht zu verlieren hat, hat immer mit einer unangenehmen Meinungsfreiheit Probleme.
Deshalb gilt auch für die christlichen Kirchen eine Paradoxie, die wir gerne auch dem Islam zugestehen sollten. Menschenrechte, insbesondere das Recht zur Meinungsfreiheit, zur abweichenden Meinung verstört immer diejenigen, die als Garanten eine religiöse formierten Ordnung auftreten. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Auch die Wege etwa der Aufklärung zu freien Rechts- und Staatssystemen, leben durchaus aus christlichen Impulsen. Polemisch ausgedrückt. D. Sölle charakterisierte die Kirchen einmal Versicherungssystem gegen allzu viel Christentum. Allerdings für ich ein Wort des evangelischen Theologen Ernst Käsemann hinzu. Trotz allem haben die Kirchen das Gepäck nie abgeworfen, das immer wieder zu ihrem größten Störfaktor wurde, nämlich die Bibel. Vielleicht kann man vom Koran Vergleichbares behaupten. Denn auch aus der Bibel lassen sich natürlich Gewalt, Zwang und die Unterdrückung von Meinungsfreiheit ableiten. Es kommt nur darauf an, die eigentliche Mittel, die Kerndynamik einer solchen Botschaft zu entdecken. Sie lautet für mich: die christliche Konsenslogik bemisst sich an der Gestalt des Jesus von Nazareth, der sich mit aller Leidenschaft und ‚Selbstlosigkeit für die Sache des universalen, alle Menschen umfassenden Reichs der Freiheit eingesetzt hat und sich dafür ermorden ließ.
III. Meinungsfreiheit nach innen
Die Zeit des Antimodernismus ist – wenn ich rechte sehe – die Zeitspanne, in der sich Meinungsfreiheit nach innen und die Meinungsfreiheit nach außen allmählich differenzieren. Zwar bleiben in der Außenrichtung noch einige sensible Punkte übrig, über die die Kirchenleitungen eifersüchtig wachten. Das waren die Auseinandersetzung mit politischen Ideologien, vor allem mit dem Kommunismus und Fragen der Sexualität. Nach Möglichkeit bestanden die Kirchen auf konfessionellen Schulen und auf Filmkonktrolle. Sie duldeten keine Abweichungen von Respekt und Achtung vor der Religion. Aber und an wurden Einzelereignisse skandalisiert, so wenn jemand Sonntags Bäumchen pflanzte oder wenn eine Frau auf der Filmleinwand nackt erschien; man denke an Hildegard Kneef in „die Sünderin“. Der Schwerpunkt der Auseinandersetzungen, der Überwachungen und Sprachregelungen ist aber nach innen, auf die Formulierung des wahren Glaubens gerichtet.
Hier hatte sich schon währen des Antimodernismus ein weites Feld gezeigt. Mangels Bildung oder mangels Ausbildung im kritischen Geist hatten die „einfachen Gläubigen“ in der Regel keine eigene Meinung. Die Wissenschaftler hatten den Raum der Kirche in der Regel verlassen. Aber die Theologen waren bei der Stange zu halten. Neuralgische Punkte waren die Kirchen- bzw. Theologiegeschichte und die Erforschung der Schrift (Exegese genannt). Bis zum Ende des 2. Weltkriegs herrschte kaum eine kritische Theologiebewegung. Von Ausnahmen abgesehen unterwarf man sich brav der kirchlichen Zensur; man reichte die Bücher vor Erscheinen zur Erlangung des Imprimatur ein. Einige wurden (zu Unrecht und in unwürdiger Weise) schlicht und einfach von ihren Ämtern entfernt. Musterbeispiele sind der Diplomatensohn und Jesuit, Alttestamentler Franz von Hummelauer, der – trotz höchsten wissenschaftlichen Erfolgs 1908 durch römische Order seinen Lehrstuhl verlor. 1957 hat man ihn mir in meiner Ausbildung noch als großes Vorbild präsentiert, weil er diese Absetzung ohne Widerrede ertrug und (so hörte ich) von Gott mit mystischen Erscheinungen belohnt wurde. Später setzten sich seine Überzeugungen übrigens durch; dazu gehört die These, dass die Bücher Moses nicht von Moses geschrieben seien. Hummelauer ist nur ein Beispiel von zahllosen Opfern der antimodernistischen Hysterie, in der mehr als ein Dozent aus der Zeitung erfuhr, dass er abgesetzt ist.
Ich erachte die Pathologie des Misstrauens gegenüber Theologen als einen der dunkelsten Punkte unserer Kirche im 20. Jahrhundert. Gewiss, für alles gab es Gründe; die Umbrüche waren vielleicht zu tiefgreifend. Sogar die evangelischen Kirchen, in ihrer buchstäblichen Liberalität gegenüber theologischen Thesen sehr offen, kamen um Verurteilungen nicht herum. Das berühmteste Opfer war in den 1950er Jahren noch Rudolf Bultmanns wegen seines Entmythologisierungsprogramms und seine plakativen These, Jesus sei in Kerygma auferstanden. Zu Hilfe kam ihm, dass intellektuell anspruchsvolle evangelische Christen sich um protestantisch kirchliche Lehrentscheidungen kaum kümmerten. Sie vertrauen auf ihre eigene Glaubenseinsicht. Überwinden konnte er aber nicht das Problem, dass gerade evangelische Christen, von ihrem Schriftverständnis sehr überzeugt, ihre Mitchristen gerne verketzerten.
Das 2. Vatikanische Konzil schien jedoch eine Wenige einzuläuten. Was die Meinungsfreiheit nach innen betrifft, was sie bitter notwendig, denn nach dem 2. Weltkrieg, in einer konservativen Epoche Westeuropas also, setzt sich zunächst die Neuscholastik erneut durch obwohl erst in Deutschland, dann in Frankreich neue Strömungen entstanden werden. Ich nennen M. Schmaus, Romano Guardini, später Karl Rahner für Deutschland, die Nouvelle théologie für Frankreich mit M.D. Chenu, Henri de Lubac, Yves Congar, Jean Daniélou, H.U.von Balthasar, auch Teilhard de Chardin. Sie aller gerieten in größte Probleme, wurden abgesetzt, z.T. verbannt oder unter eine besondere Kuratel gestellt. Ihnen allen kam das 2. Vaticanum (1962-1965) zu Hilfe und wir dachten, nun beginne eine Periode wirklicher Meinungsfreiheit nach innen. Wohlgemerkt, wir meinten damit keinen Freibrief zur Äußerung willkürlicher Thesen. Wir verstanden unter Meinungsfreiheit die Äußerung von Überzeugungen, Theorien oder Thesen mit wissenschaftlichen (vor allem mit biblischen) Begründungen und in der Bereitschaft, sich dem wissenschaftlichen Diskurs zu stellen. Die Freiheit der Theologie wurde zum Text innerkirchlicher Rede- und Denkfreiheit.
Aus diesem zukunftsfrohen Projekt wurde sein den 1970er Jahren ein dorniger Weg. Paradigmatische Zensurmaßnahmen sind bekannt: Maßnahmen gegen H. Halbfas und andere, offizielle Abmahnung von E. Schillebeeckx, Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis von Hans Küng, einiger amerikanischer Theologen, die Diskriminierung und Ruhigstellung der Befreiungstheologie in den 190er Jahren (L. Boff, G. Gutiérrez, J. Sobrino u.a.), Papiere zu Moraltheologie und Homosexualität, schwere repressive Maßnahmen gegenüber Frauen, die ins theologische Fach strebten. Diese repressive Strategie, die – von Kardinal und Glaubenspräfekt Joseph Ratzinger seit 1980 organisiert – bis heute fortdauert hat in der Theologie Westeuropas und Nordamerikas inzwischen zu einer Stimmung der Angst und des strategischen Schweigens geführt. Im Augenblick scheint sich die Theologie sich in Spezialuntersuchungen und unlesbare Abhandlungen zu flüchten. Die römischen Behörden scheinen ihre Kontrollen massiv zu verstärken; an Handlangern für dieses Geschäft fehlt es nicht.
Mit der freien Meinungsäußerung von Laien scheint man nicht einmal zu rechnen. Nachdem Fritz Wallner (Diözese Regensburg) seinen Ortsbischof öffentlich kritisiert hatte, hat Bischof Ludwig Müller seinem Kritiker kurzerhand das passive Wahlrecht für kirchliche Gremien entzogen. Das römische sogenannte Verwaltungsgericht hat diesen Entscheid bestätigt.
Meinungsfreiheit nach innen? Je mehr Einfluss die katholische Kirche nach außen verliert, umso mehr versuchen die Kirchenführer, die innerkirchliche Meinung gleichzuschalten. An der bedauernswerten Entwicklung lässt sich eine Diskrepanz ablesen, die sich unter dem Pontifikat Johannes Pauls II allmählich entwickelt hat. Der Wojtyla-Papst galt als charismatische, nach außen begeisternd wirkende Person. Die Masse hat er begeistert. Wie säkulare fragwürdige Politiker hat er Kinder geherzt, Menschen angesprochen, Begeisterung versprüht. Kurz, er hat, wenn man so sagen will, das freundliche Gesicht der Kirche nach außen gezeigt. Die Jugend mochte ihn und jubelte ihm ebenso zu wie seinem Nachfolger. Von den inneren Vorgänge des Vatikan und der kirchlichen Leitungsstruktur drang aber immer weniger nach außen. Die Innenkommunikation von unten nach oben erstarb, weil sie nicht geduldet, in keinem Fall ernstgenommen wurde. Die schweren Kommunikations- und Verstehenskrisen unter dem gegenwärtigen Papst sind die Folge: Verhältnis zum Islam (Regensburg), Verdacht des Antisemitismus (Piusbrüder), Mangelndes Verständnis für afrikanische Verhältnisse (Kondom-Problematik), Mangelnde Geschichtskenntnisse der Kolonialisierung (Indios in Erwartung des Messias), Misstrauen der englischen Anglikaner (Werbung zum Übertritt). Diese sind die massiveren, weil tief wurzelnden Folgen mangelnder Meinungsfreiheit, die mit einer wachsenden inneren Polarisierung der katholischen Kirche einhergehen.
Ich sehe den gegenwärtigen Zustand in Sachen Meinungsfreiheit als höchst gravierend und als höchst frustrierende für alle, die aus der Kirche eine wirklich authentische und glaubhafte Verkündigung des christlichen Glaubens erwarten. Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Die aktuellen innerkirchlichen Polarisierungen, d.h. die von Rom unerwünschten und sanktionierten Meinungsäußerungen beziehen sich in hohem Maße auf eine begründbare Auslegung der Schrift. Natürlich rückt uns das in die Näher evangelischer Theologie und Kirchen. Zugleich aber gibt dies der loyalen Opposition ihrer römischen Majestät eine hohe Dignität. Indirekt wird dieses für die Opposition ehrenvolle Dilemma von der Theologie Benedikts XVI. bestätigt. Schon in den 1870er Jahren hat er in seiner Tübinger Antrittsvorlesung in aller Form erklärt, die Schrift sei nicht aus sich heraus, sondern gemäß ihrer Interpretation durch die „Kirchenväter“ auszulegen. Praktisch ist sie so auszulegen, wie es der oberste Glaubenslehrer in Rom tut. Für mich ist das ein unerträgliches Ärgernis, dass sich der Papst nämlich über die Schrift stellt. Schon M. Luther hat darüber das Nötige gesagt.
2. Genau besehen, sanktioniert der Papst nicht nur Meinungsäußerungen, die seiner Meinung nach nicht mir der wahren Glaubenslehre übereinstimmen. Auch darüber liegt eine Meinungsäußerung seinerseits vom Ende der 1960er Jahre vor. Schon damals war er der Überzeugung, dass über Leitungs- und Lehrfragen das offiziellen Lehramt (also: die Bischöfe und der Papst) selbst und allein zu entscheiden hat. Aufgabe des Laien sei es, wie er damals unter Verweis auf die Liturgie erklärte, „Amen“ zu sagen. Innerkirchlich schrumpft die Meinungsfreiheit also auf diese „Ja“ und „Amen“ zusammen. Es ist kaum zu erwarten, dass die gehorsamen Bejaher solcher innerkirchlicher Auffassungen außerkirchlich zu kreativen Vorkämpfern des freien Wortes werden. Sie werden auch dann die Anweisungen ihrer bischöflichen Vor-redner wiederholen. So aber lässt sich die Kirche nicht durch die schwere See der Gegenwart steuern.
Zum Schluss dieses Teils sei wiederum ein Vergleich mit dem Islam der Gegenwart in westlichen Ländern gestattet. Wer von uns kann sich ihm überlegen fühlen, wenn er sieht, wie repressiv, wie misstrauisch, mit wie wenig Gottvertrauen und mit wie wenig Interessen an den Ursprungsintentionen der Schrift unsere Kirchenleitungen in schwierigen Zeiten reagieren? Wenn wir schon meinen, im Islam herrsche zu wenig Meinungsfreiheit, dann müssen wir uns auch darüber klar werden, dass sie vom offiziellen Gang unserer Kirchen nicht viel lernen können.
3.Oder doch? Gibt es in unseren Kirchen wirklich keine freie Meinungsäußerung von unten? Erstens kennen die evangelischen Kirchen das Autoritätsproblem der katholischen Kirche nicht, die kulturellen und organisatorischen Gründe hierfür sind hier nicht zu erörtern. Zweitens hat das strenge, meinungsrepressive Regime von Benedikt eben nicht zur Friedhofsruhe geführt, das er, der Menschenpessimist befürchtet. Im Gegenteil, die wachsenden Polarisierungen der vergangenen Jahre führen zum Gegenteil. Selbstbewusste, theologisch bewusste und spirituell erfahrene Gruppierungen melden ihren Widerstand an, darunter viele Frauen und Männer, die von der kirchlichen Organisation weder finanziell noch mental abhängig sind. Die Tragweite dieses Durchbruchs, dieses qualitativen Sprungs ist noch nicht hinreichend zur Kenntnis genommen. Möglicherweise geschieht augenblicklich im Islam des Westens etwas Vergleichbares. Hier entstehen neue Ideen und Konzeptionen, die unmittelbare aus ihren primären Quellen in Konfrontation mit einerneuen, herausfordernden erwachsen. Wir leben in einer spannenden Zeit.
Nicht nur wir westeuropäischen Christen, sondern auch die Muslime Westeuropas sind dabei, freie Bürger in feiern Ländern zu werden, d.h. Teilhaber an einer Kultur, die die Rede- und Denkfreiheit in einem hohen Maße (wenn auch nicht uneingeschränkt) garantiert. Offensichtlich ist dieser Zug, d.h. zu individuellen, verantwortlichen und selbst verantworteten Freiheit enorm stark. Sie muss zu einer enormen Vielfalt der Meinungen und Äußerungen führen. Im Prinzip führt, so die Angst von Benedikt XVI. diese Vielfalt der Positionen, der Wünsche und der Forderungen zu anarchischen, kaum mehr kontrollierbaren Folgen führen. Ich bin anderer Meinung, denn auch diese Vielfalt ist ein bleibender und ein bleibend notwendiger Durchgang zur Formulierungen von neuen Möglichkeiten und Interessen. Neue Sprachregelungen eröffnen immer auch neue Zukunft. So wie in den Geburtsstunden der modernen Demokratie plötzlich Parteien und Meinungsagenturen entstanden, so entstehen in den Geburtsstunden neuer religiöser Bewegungen neue Wege, das Christentum in unserer Gegenwart lebenspraktisch umzusetzen.
IV. Meinungsfreiheit der Amtsträger
In einem letzten Schritt versuche ich in den letzten Kern der Freiheitsproblems in Sachen öffentlicher Meinung durchzustoßen. Wie schon gesagt, die Konfrontation des Global Players katholische Kirche mit einer zunehmend säkularisierten Welt hat zu einer merkwürdigen organisatorischen Konzentration von Kirche geführt. Säkularisierung wurde noch nicht als Chance erkannt, sondern wird immer noch als die Hölle der Säkularisierung, also das Unglück des Atheismus befürchtet. Dieses Modell erweckt den Eindruck, als müsse man das christliche Geheimnis in möglichst konzentrierter und nach innen gewendeter Form in einem kleinen Kreis verschworener Geheimnisträger verwahren. Die Bischöfe werden zu auserwählten Rittern und Gralshütern; die Riege der Theologinnen und Theologen werden mehr und mehr zu technischen Vermittlern und Verfeinern der offiziellen Lehre degradiert.
Wie steht es in dieser Situation um die Amtsträger der Bischöfe, die zusammen und unter päpstlicher Führung das Lehramt bilden? Haben sie, erfahren sie die Freiheit der Meinung? Ich vermute, dass sie – solchermaßen befragt – paradoxe Antworten geben dürften. Einerseits würden die samt und sonders erklären, dass sie immer und in voller Freiheit ihre Meinung sagen. Schließlich ist das ihre ureigene Aufgabe. Sie müssen Zeugen sein für den wahren Logos, der allein für die Wahrheit der Welt bürgt. Andererseits würden sie von der formalen Ebene („Meinungsfreiheit“) sofort auf eine inhaltliche Ebene umschwenken. Sie würden erklären, dass sie einzig und allein die christliche Botschaft verkündeten. Sie haben sozusagen das an der Wahrheit geschult Gewissen, dass ihre Freiheit vor unverantwortlicher Willkür schützt.
Unsere glaubenstreuen Bischöfe würden allerdings den Unterschied nicht wahrnehme, den Paulus zwischen Buchstaben und Geist, zwischen Gesetz und Evangelium macht. Vergessen wir nämlich nicht, der christliche Glaube, auch das Glaubensbekenntnis, ist nicht einfach da, um repetiert zu werden. Der Glaube und das Glaubensbekenntnis sind in jeder Epoche neu dar- und auszulegen, weil die alten Formeln in der neuen Zeit ohne unser Zutun ihre Bedeutung ändern. Die Sieben-Tage-Bericht oder das Satz von der Jungfrauengeburt sind dafür schlagende Beispiele. Gerade wer sie – ohne vom Geist inspiriert zu sein – so wiederholt, wie man sie immer angesagt, weil selbst so gelernt hat, verfälscht sie. Unverfälschte neue Interpretation ist nur möglich, indem eine ganze Gemeinschaft ihre Neuversuche zusammenlegt, sie auf Vor- und auf Nachteile abklopft und so zu neuen spirituellen Erfahrungen vorstößt.
Ich fürchte, unsere Amtsträger, der Papst eingeschlossen, haben diese Dialektik noch nicht verstanden. Dies mag auch der Grund sein, warum sie faktisch und konsequent die freie Meinungsäußerung des Volkes Gottes streng unterbinden. Sie unterbinden nur, wozu sie selbst nicht im Stande sind. Umso mehr ist es Aufgabe des Volkes Gottes, sich neu und konsequent an diese Meinungsfreiheit zu wagen.
Schluss:
Die vergangenen dramatischen Wochen der katholischen Kirche Deutschlands lassen sich als Test für den Mut zur Freiheit des Wortes lesen, in denen wir im Augenblick alle gestellt sind. Die Krise des Augenblicks führt sogar unter den Bischöfen zu bemerkenswerten Unterscheidungen. Da gibt es Bischöfe, die sind inzwischen über sich selbst erschrocken und sie kommen selbst zur Meinung, dass ein Neuanfang möglich sei. Wir nehmen diesen Impuls gerne auf und denken mit ihnen über den Neuanfang nach.
Doch scheint es zur bischöflichen Sprachregelung zu gehören, dass Strukturänderungen nicht erfolgen müssten. Am – für alle Säkularpriester verpflichtenden Zölibat und am Weiheausschluss der Frauen müsse sich nichts ändern. Diese Position ist sicher verfrüht. Zum eigenen Nachteil schließen sich die Bischöfe wieder einmal von einer fruchtbringenden Diskussion aus.
Darüber hinaus gibt es immer noch einige Bischöfe, die eine öffentliche Meinungsbildung innerhalb und außerhalb der Kirche als Ausdruck eine aggressiven, bösen und destruktiven Willens hält. Bischof Müller, der schon vor Wochen sagte: „Wir haben alles im Griff“ hat jetzt erklärt, alle von außen kommende Kritik sei aggressiv und wolle nur die Kirche zerstören. Ich sehe in einer solchen Reaktion, noch nach Wochen möglichen Nachdenkens aufrechterhalten, das Zeichen für eine eigene Unsicherheit und äußerste Unreife. Ihm können wir nur entgegnen, dass wir nach wie vor auf den Geist des Kommunikation, der Gesprächs und der Erneuerung in den Zeugnissen der Schrift hoffen.
Einige bedenkenswerte Texte:
Günther Rohrmoser schrieb im Jahr 2000:
Im Namen der Aufklärung und der Durchsetzung der universalen Prinzipien wird heute jedem eine moralische Einstellung abverlangt, die zum ersten Mal seit mehr als 60 Jahren die Ächtung politischer Randgruppen impliziert. Man fragt sich, ob die Christen die Ächtenden sein sollen. Sollen die Christen diejenigen sein, die dieses Gebot der Ächtung erfüllen oder gehören die Christen nicht immer auf die Seite derer, die geächtet werden? Hätten sie nicht, als die Juden geächtet wurden, an deren Seite stehen müssen? Werden sie nun aus dieser schrecklichen Erfahrung wieder nichts gelernt haben und sich von neuem mobilisieren lassen? Kann unsere liberale Demokratie noch wirklich im Sinne und der großen Tradition der Aufklärung aufgeklärt und liberal bleiben, wenn bestimmte Einstellungen, Gesinnungen, Überzeugungen, Theorien und Meinungen nicht mehr erlaubt sind? Was ist das Herzstück der Aufklärung? Es ist die Durchsetzung der Freiheit des Geistes. Es liegt die Befreiung des Menschen darin, dass er denken darf, was wer will und dass er das Recht hat, das, was er denkt, auch öffentlich zu äußern. Wir sind alle durch die Aufklärung hindurchgegangen und dennoch ist kaum einer bereit, die besten Resultate der Aufklärung, zu denen z.B. die geistige Freiheit, die Meinungsfreiheit, das Recht auf uneingeschränkte Teilnahem an öffentlicher Diskussion gehören, zu verteidigen. Wenn nicht die Christen jetzt auch die größten Errungenschaften der Aufklärung gegen neue Formen ihrer Einschränkung und potentiellen Abschaffung verteidigen, dann fürchte ich, dass es nicht mehr viele geben wird, die die Aufklärung noch verteidigen werden. Denn auch das Christentum lebt von der Freiheit zum Zeugnis. Der missionarische Auftrag des Christentums kann nur erfüllt werden, wenn jeder Christ in Freiheit vor der ganzen Welt sein Zeugnis ablegen kann. Mit der Bestreitung dieser Freiheit zieht sich auch das Christentum wieder in die Katakomben zurück. Die großen, auch christlicher Erfahrung und Einsicht sich verdankenden Errungenschaften der Aufklärung müssen wir heute gegen diejenigen verteidigen, die im Namen der Aufklärung die ersten Schritte tun, um sie abzuschaffen.
1 Kor. 14,33-35:
Wie es in allen Gemeinden der Heiligen üblich ist, sollen die Frauen in der Versammlung schweigen; es ist ihnen nicht gestattet zu reden. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz es fordert. Wenn sie etwas wissen wollen, dann sollen sie zu Hause ihre Männer fragen;: denn es gehört sich nicht für eine Frau, vor der Gemeinde zu reden.
Gal 3,28:
Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid eins in Christus.
(Vortrag vom 27. 05. 2010)